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   OVG Sachsen, 10.10.2003 - 4 BS 243/03   

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https://dejure.org/2003,41645
OVG Sachsen, 10.10.2003 - 4 BS 243/03 (https://dejure.org/2003,41645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2003 - 4 BS 243/03 (https://dejure.org/2003,41645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - 4 BS 243/03 (https://dejure.org/2003,41645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsauftrag in Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ; Eingehen der Beschwerdebegründung auf die rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen; Vereitelung der Ausübung eines gesetzlichen Mitwirkungsrechts eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Leipzig, 10.07.2003 - 7 K 287/03

    Untersagung der Abholzung von Gehölzen auf Hochwasserdeichen; Unterscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2003 - 4 BS 243/03
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Juli 2003 - 7 K 287/03 - wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Juli 2003 - 7 K 287/03 - wird der Streitwert für jeden Rechtszug auf jeweils 4000,-EUR festgesetzt.

    Streitwertbeschluss: Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 10. Juli 2003 - 7 K 287/03 - wird der Streitwert für jeden Rechtszug auf jeweils 4000,-EUR festgesetzt.

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2003 - 4 BS 243/03
    Sein Bestehen hängt daher von der Reichweite der den Verbänden gesetzlich zuerkannten Mitwirkungsrechten, nicht von der Reichweite der Verbandsklagebefugnis ab (BVerwG, Urt. v. 21.5.1997, NVwZ 1998, 279, 280/281).
  • OVG Sachsen, 30.04.2003 - 4 BS 40/03

    Beschwerdeverfahren, Prüfungsauftrag Prüfung, Täuschungsvorsatz, Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.10.2003 - 4 BS 243/03
    Greift der Beschwerdeführer eine Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts als unrichtig an, so muss er Ausführungen dazu machen, wie der - nach seiner Auffassung zutreffende - Sachverhalt rechtlich zu würdigen (vgl. zum Ganzen Beschl. des Senats v. 30.4.2003 - 4 BS 40/03 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.4.2002, VB1BW 2002, 398; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 146, RdNr. 41).
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